Das Vergaberecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder erhebliche Änderungen und Anpassungen erfahren, welche bislang noch immer nicht vollständig abgeschlossen sind. Nach der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, der Novellierung der Vergabeverordnung und weiteren Änderungen, ist nun aktuell am 20.09.2013 die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten - welche grundlegende Änderungen in den Vergabemarkt bringt.
Weiter ist unsere Kanzlei bundesweit spezialisiert auf die Einhaltung von Landesvergabegesetze, welche insbesonders bundeslandspezifisch auch im VOF-Verfahren zu beachten sind:
Hiermit nicht genug, wird das Vergaberecht im besonderen Maße von der einschlägigen Rechtsprechung der Vergabekammern, der OLG-Vergabesenate sowie des Europäischen Gerichtshofes geprägt.
Für öffentliche Auftraggeber, wie auch für an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen ergeben sich vor diesem Hintergrund immer häufiger Fragen über die rechtmäßige und vergaberechtskonforme Ausgestaltung und Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren. Insbesondere bei komplexen Vergabeverfahren kann heute meist nur noch durch die frühzeitige Hinzuziehung einer vergaberechtlichen Fachkompetenz die notwendige Rechtssicherheit erlangt werden.
Unser spezialisiertes Beraterteam von Verismo Legal verfügt über jahrelange Praxiserfahrung bei der erfolgreichen vergaberechtlichen Unterstützung und Begleitung sowohl öffentlicher Auftraggeber als auch interessierter Bieterunternehmen in anspruchsvollen und komplexen Vergabeverfahren.
Projektbegleitende Beratung
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(insbesondere Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Bremen, NRW, Rheinland -Pfalz, Baden Württemberg).
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