Allgemein lässt sich das Urheberrecht als Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht definieren. Hierunter können unter anderem fallen: Texte, Illustrationen, Fotografien, Musik, Filme, sowie Bauwerke und deren planerische Entwürfe.
Verstöße gegen das Urheberrecht liegen regelmäßig dann vor, wenn sich ein Dritter unrechtmäßig eines Rechtes an dem geistigen Eigentum eines anderen berühmt, z.B. durch Nutzung oder Verwertung.
Die Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nicht nur ein Ärgernis für den Inhaber eines geistigen Eigentumsrechts, sondern kann darüber hinaus zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und Schäden für diesen führen.
Insbesondere durch die rasanten Entwicklungen und Veränderungen des Internets sind die Risiken für Urheberrechtsverstöße in der Vergangenheit dabei stark gestiegen. Die Veränderungen führen auch dazu, dass es immer schwieriger wird, Urheberrechtsverletzer namentlich ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Insbesondere in sogenannten Social-Networks können Betroffene oftmals nur auf das schnelle Handeln der Betreiber, nach Meldung einer urheberrechtlichen Verletzung, vertrauen. Eine Ahndung des eigentlichen Verletzers erscheint für den Betroffenen hingegen oftmals schwierig. Dabei gibt es durchaus rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten, Urheberrechtsverletzer ausfindig zu machen und mit den notwendigen Sanktionierungen zu belegen.
Um den erforderlichen Schutz zu erreichen bedarf es demnach regelmäßig mehr, als sich nur auf die Urhebereigenschaft zu berufen. Vielmehr müssen Inhaber eines geistigen Eigentumsrechts genau wissen, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie diese effektiv und konsequent durchsetzen können, um einen nachhaltigen Schutz ihrer Werke und Ideen zu sichern.
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