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Planungs- und Consultingrecht

Eine Realisierung anspruchsvoller und komplexer Beschaffungsmaßnahmen ist ohne Hinzuziehung externer Planer oder Berater meist undenkbar. Aufgrund ihrer engen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber kommt den Planern und Beratern hierbei regelmäßig eine besondere Vertrauensstellung zu.

Unstimmigkeiten und Streitigkeiten erweisen sich in diesen Vertragsverhältnissen daher als besonders sensibel und erfordern ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen geht.

Insbesondere bei Architekten- und Ingenieurverträgen ergeben sich immer wieder spezifische rechtliche Problematiken, vor allem in den Bereichen der Vergütung und der Mängelgewährleistung.

Zwar sieht die HOAI ein komplexes Regelwerk zur Preisbildung und Vergütung vor. Dennoch führen honorarrechtliche Besonderheiten, wie die Festlegung der Honorarzone, die Höhe der anrechenbaren Kosten, die Abgrenzung vertraglich geschuldeter Leistungen von zusätzlichen Leistungen usw. immer wieder zu Honorarstreitigkeiten. Insbesondere, wenn die Vertragsparteien unrechtmäßig eine Vergütung unterhalb der HOAI-Mindestsätze vereinbart haben, kann es für den Auftraggeber bei Rechnungsstellung unter Umständen zu einem „bösen Erwachen“ kommen.

Besondere Aufmerksamkeit ist aktuell auf die HOAI 2013 zu richten: http://www.verismo-legal.de/seminar-inhouseschulung-die-neue-hoai-2013-und-das-vof-verfahren-20132014

Auch das Haftungsrecht spielt bei Planer- und Beraterverträgen, aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses, traditionell eine besondere Rolle.

Dabei stellen sich besonders bei komplexen Großprojekten häufig Abgrenzungsproblematiken bei den Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber, Projektsteuerer, Architekt, Ingenieur und weiteren Sonderfachleuten sowie den Bauunternehmen. Weitreichende Verjährungsfristen für Ansprüche aus Mängelgewährleistung und wegen Verletzung der Aufklärungspflichten können überdies dazu führen, dass der Architekt oder Ingenieur auch noch nach vielen Jahren in Anspruch genommen wird.

Unser spezialisiertes Beraterteam verfügt über jahrelange Praxiserfahrung im Bereich des Planungs- und Consultingrechts und berät Sie gern umfassend zu sämtlichen Aspekten dieses Fachgebietes.

Unser Rechtsberatungsangebot zum Planungs- und Consultingrecht

  • Vorbereitung und Gestaltung sowie Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung, Durchführung und Abwicklung von Generalplanerverträgen, Architektenverträgen, Ingenieurverträgen, Projektsteuerungsverträgen, Projektmanagementverträgen, Berater- und Gutachterverträgen, Projektentwicklungsverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelgewährleistungsansprüchen
  • Beratung und rechtliche Vertretung in selbständigen Beweisverfahren sowie in ordentlichen gerichtlichen Verfahren

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jacob Scheffen

Tel: +49 30 956018-42
Fax: +49 30 956018-46
Email: j.scheffen@verismo-legal.de