Landgericht Berlin: Fotoagentur darf Bilder von den Werken der Künstler Christo und Jeanne-Claude nicht verbreiten (PM 98/2011)

Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, durch das einer Fotoagentur untersagt worden ist, Fotos von Kunstwerken zu verbreiten, die er und seine verstorbene Frau Jeanne-Claude realisiert haben. Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, Christo stehe ein entsprechender urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zu. Ein Recht der Fotoagentur zur Berichterstattung über die Kunstaktionen bestehe ergebe sich weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit.

Beschwerdemöglichkeiten bei öffentlichen Aufträgen VOB- und HOAI-Stelle VOL-Beschwerdestelle Vergabekammer des Landes Berlin Februar 2011

Beschwerdemöglichkeiten bei öffentlichen Aufträgen
VOB- und HOAI-Stelle
VOL-Beschwerdestelle
Vergabekammer des Landes Berlin

Beschwerdestellen
Das Land Berlin hat bereits 1976 eine VOB- und HOAI - Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und eine VOL-Beschwerdestelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen eingerichtet. Beide Stellen gehen in einem formlosen Verfahren Verstößen gegen Vergabevorschriften (im Wesentlichen unterhalb der EU-Schwellenwerte) nach.

LG Köln bestätigt Auskunfts- und Sicherungsansprüche auf Grundlage des Datenbankurheberrechts

Die Anwälte von Verismo Legal konnten vor dem LG Köln (Az.: 204 O 56/11) einen Auskunfts- und Sicherungsbeschluss auf Grundlage des § 101 UrhG erwirken und dabei das Datenbankurheberrecht des Mandanten gegen die Deutsche Telekom AG durchsetzen. Dessen Erfolg war, dass die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus § 97 Abs. 1 UrhG und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 202a StGB der Mandanten erfolgreich durchgesetzt werden konnten.
Was war geschehen?

Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten

Die Klägerin ist die Microsoft Corporation. Sie ist Inhaberin der Wortmarke "MICROSOFT", unter der sie die Betriebssystem-Software "Windows" vertreibt. Bei der sog. OEM-Version wird die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert. Die Käufer der Computer erhalten zusätzlich eine Sicherungs-CD mit der Software (sog. Recovery-CD). Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, die die Klägerin ihren Produkten beifügt, an dem Computer selbst angebracht. Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten.

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