Das Gesetz zur Verabschiedung eines Vergabegesetzes und Aufhebung von Teilen des Mittelstandsförderungsgesetzes (Landesvergabegesetz – LVG LSA) (Landesvergabegesetz Sachsen) definiert, wie im Vergabeverfahren die Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge zu handhaben sind. Durch die bei der Vergabeentscheidung einheitlich anzulegende Berücksichtigung der sozialen Kriterien wirkt das Gesetz Wettbewerbsverzerrungen entgegen.
Im Wesentlichen enthält das Gesetz die im Folgenden beschriebenen Regelungsschwerpunkte:
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die Einhaltung der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlenden Entgelte und der im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs zu zahlenden Tariflöhne,
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die Gewährleistung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit,
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die Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit,
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Zwangsarbeit sowie die Beachtung anderer Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation,
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die Berücksichtigung der beruflichen Erstausbildung und von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
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die umweltverträgliche Beschaffung,
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den Nachunternehmereinsatz und
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die Gewährleistung eines Rechtsschutzes für nicht berücksichtigte Bieter unterhalb der EU- Schwellenwerte.