Vergabekonforme Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

Berlin:             16. April 2018
Düsseldorf:   13. September 2018
München:      04. Dezember 2018

In Deutschland werden immer noch ca. 90 Prozent der öffentlichen und privaten Aufträge nach dem „Billigstbieterprinzip“ vergeben. Mehr und mehr öffentliche und auch private Auftraggeber schreiben jedoch mit dem Ziel aus, das wirtschaftlichste und nicht das billigste Angebot heraus zu filtern. Das „Bestbieterprinzip“ unterstützt die Auftraggeber dabei. Es verlangt allerdings vom Anbieter umfangreiche Darstellungen, die je nach Güte der Darstellungen mit Punkten beurteilt werden.

Kabinett beschließt Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW

Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
(Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 16/12265
      
Das Tariftreue- und Vergabegesetz soll vereinfacht, entbürokratisiert und anwenderfreundlicher gestaltet werden.

Dazu sind folgende Änderungen vorgesehen:

    Die Novelle des Brandenburgischen Vergabegesetzes – BbgVergG 2016

    Seit dem 01. Oktober 2016 ist das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29. September 2016 in Kraft.
    Mit der Einführung des neuen Brandenburgischen Vergabegesetzes – BbgVergG – sieht sich die öffentliche Verwaltung aktuell in Brandenburg mit zahlreichen neuen Vorschriften konfrontiert, welche insbesondere im Zeichen der Mindestentlohnung und der Wahrnehmung umfangreicher Prüfungs- und Kontrollbefugnisse stehen und zu weitreichender Änderung der Vergabepraxis führt. Damit besteht auch im nationalen Bereich eine Verzahnung mit dem EU-Vergaberecht.

    Brandenburger Landtag beschließt Neufassung des Brandenburgischen Vergabegesetzes - BbgVergG 2016

    Der Brandenburgische Landtag hat am 29. September 2016 die Neufassung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) beschlossen.
    Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich des Absatzes (2)*, am 1. Oktober 2016 in Kraft.
    *(2) § 13 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

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