Der Brandenburgische Landtag hat am 29. September 2016 die Neufassung des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz – BbgVergG) beschlossen.
Dieses Gesetz tritt, vorbehaltlich des Absatzes (2)*, am 1. Oktober 2016 in Kraft.
*(2) § 13 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Anfragen zu In-House Schulungen richten Sie bitte an: info@verismo-legal.de
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Verknüpfungen: