Sondertermin zur Einführung der UVgO in Brandenburg zum 01.05.2018
Berlin: 17.04.2018 (von 09:00 bis 16:00 Uhr)
Beschreibung der Schulung:
"Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unter dem Schwellenwert nach der UVgO (Abschaffung der VOL/A)"
Nachdem die UVgO mittlerweile für Bundesbehörden und in einigen Bundesländern anzuwenden ist, folgt das Land Brandenburg durch die jüngst im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlichte Dritte Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung vom 15. Februar 2018 und setzt die Unterschwellenvergabeverordnung für öffentliche Auftraggeber zum 01.05.2018 in Kraft. Die entsprechende Verordnung finden sie hier.
Mit Wirkung zum 2. September 2017 wurden die Bundesbehörden durch das BFM-Rundschreiben vom 01.09.2017 verpflichtet die neue Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen anzuwenden. Der bisherige Anwendungsbereich des 1. Abschnittes der VOL/A entfällt somit für diese Vergaben.