VPRRS 2014, 0484
Entscheidung im Volltext
Vergabe
Sind Vergabeunterlagen urheberrrechtlich geschützt?
Fundstelle: VPR 2014, 4337
Siehe auch: Zugehörige Dokumente
LG Köln
Beschluss
vom 31.07.2014
14 O 193/14
UrhG § 2 Abs. 1, 2, §§ 13, 97
Das Dienstleistungsangebot einer speziell entwickelten "Sicherheitsarchitektur" für Bewachungsleistungen und die dafür verwendeten Kalkulationsgrundlagen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung können jedoch ein schutzfähiges Sprachwerk darstellen.
LG Köln, Beschluss vom 31.07.2014 - 14 O 193/14 (nicht rechtskräftig)
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
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wegen: Urheberrechtssache