Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 des AENTG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Die Kanzlei Verismo Legal Rechtsanwälte hat mit der Brandenburgischen Kommunalakademie einen Zertifizierungslehrgang zum / zur Vergabemanager / in ins Leben gerufen.
Der Lehrgang richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen öffentlicher Auftraggeber (auch Sektorenauftraggeber), die Beschaffungsvorgänge begleiten, ebenso an Prüfer/-innen der Rechnungsprüfungsämter und der Revision sowie die mit öffentlichen Vergaben befassten Planer und Ingenieurbüros.
Der Weg, wie die Mindestanforderungen an öffentliche Aufträge nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz in die Beschaffungspraxis umgesetzt werden, ist nicht der Gesetzesbefehl an die Auftragnehmer sondern die Verpflichtung der Auftraggeber zur Vereinbarung der Anforderungen des Gesetzes mit dem Auftragnehmer.