Die Unterschwellenvergabeverordnung UVgO wurde durch das BMF-Rundschreiben vom 01.09.2017 (II A 3 - H 1012-6/16/10003:003) für den Bund und seine Behörden ab dem 02.09.2017 eingeführt; dies erfolgte durch die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung.
Die Unterschwellenvergabeverordnung UVgO ist für alle ab dem 02.09.2017 begonnenen Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungsverträge im Unterschwellenbereich anzuwenden.
Die VV zur BHO könnte Sie dem Anhang entnehmen.