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VERISMO LEGAL RECHTSANWÄLTE haben erfolgreich Ansprüche der GEWERBEAUSKUNFT-ZENTRALE abgewehrt

Sofern es aus dem Anmeldebogens nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt und das Formular bewusst derart gestaltet, dass es die Vertragsschließenden nicht erkennen sollte, dass es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt, können die Zahlungsansprüche abgewehrt werden.

Bereits das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14.01.2011 (Az. 309 S 66/10) ähnlich entschieden. Dieses hatte entschieden, dass das Versenden von irreführenden Formularen für Internet-Branchenbuchverzeichnisse als Betrug zu qualifizieren sein kann und stellte zudem fest, dass derartige Verträge nichtig und der dortige Versender zum Schadensersatz verpflichtet sein kann.

Ebenso hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 23.11.2011 (Az.:35 C 9172/11) entschieden, dass ein mit der Gewerbeauskunft-Zentrale geschlossener Vertrag wegen arglistiger Täuschung sittenwidrig sein und angefochten werden kann. Dies setze voraus, dass ein zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignetes Formular verwendet worden wäre. Der damit provozierte Vertragsschluss sei dann wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB nichtig. Zudem könnte dann auch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung durchgreifen.

Schließlich hat auch das LG Düsseldorf mit Urteil vom 15.04.2011 (Az.: 38 O 148/10) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat, dass das von der GEWERBE-AUSKUNFT-ZENTRALE verwendete Formular irreführend ist. Vor diesem Hintergrund könnte auch von der Unwirksamkeit der verwendeten AGB-Vergütungs-Klausel nach § 305c BGB auszugehen sein, da diese in der Gesamtbetrachtung des Vertragswerkes, insbesondere im Hinblick auf die Vergütungshöhe, als überraschend und somit als unwirksam zu qualifizieren ist. Daher dürfte auch die Entscheidung des AG Köln vom 6. Juni 2011 (Az.: 114 C 128/11) abzulehnen sein.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Scheffen oder Frau Rechtsanwältin Josephine Siewert von VERISMO LEGAL RECHTSANWÄLTE gern zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Jacob Scheffen

Rechtsanwältin Josephine Siewert

Tel: +49 30 956018-40     

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