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Neue EU-Vergaberichtlinien entgültig verabschiedet/Wesentliche Änderungen des Vergaberechts erfolgen

Neue EU-Vergaberichtlinien entgültig verabschiedet/Wesentliche Änderungen des Vergaberechts erfolgen

Am 15.01.2014 hat das Europäische Parlament den Richtlinienentwürfen zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Die Richtlinien treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinien dann innerhalb von 24  Monaten in nationales Recht umsetzen.

Die Richtlinien verfolgen das Ziel, die Qualität und das Preis-Leistungsverhältnis von Bauarbeiten, Waren oder Dienstleistungen zu verbessern. Weiterhin soll es für KMUs einfacher werden, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.

Sie enthalten erstmalig einheitliche europäische Standards für die Vergabe von Konzessionen. Zudem werden öffentlichen Auftraggebern neue Zuschlagskriterien ermöglicht, wodurch in Zukunft ökologische und soziale Aspekte sowie Innovationen bei Vergabeverfahren stärker berücksichtigt werden können. Auch sind in den Richtlinien die Voraussetzungen für sog. Inhouse-Vergaben zum ersten Mal gesetzlich niedergelegt worden.

Die Richtlinien stehen für Sie zum Download zur Verfügung:

 

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste