Das Medienrecht ist so vielfältig, wie die Medienlandschaft selbst. Die moderne Informationsgesellschaft fordert ein stetiges und ständiges Handeln und Informieren der Medien. Nicht immer besteht jedoch Einvernehmen über die medialen Informationsgehalte. Insbesondere Personen, welche im Lichte der allgemeinen Öffentlichkeit stehen oder sich im Medienumfeld bewegen, wissen um die Kraft der Informationen im Hinblick auf die allgemeine Meinungsbildung und Entscheidungsfindung. Wie weit dürfen Berichterstattungen und Kritiken gehen? Wo hört die allgemeine Meinungsfreiheit auf und fängt die Schmähkritik an?
Auch das Sponsoring und Marketing sowie Aspekte der bezahlten und unbezahlten Werbung und deren Platzierung bedürfen einer hinreichenden rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Absicherung.
Kurz um: Für alle im Medienbereich Beteiligten, sei es nun der Kreativ- oder der Verwerterbereich, stellen sich zahlreiche Fragen, beginnend von der wirtschaftlichen Grundentscheidung bis hin zu den Belangen des Persönlichkeitsrechtes.
Für eine umfassende Wahrnehmung und einen angemessenen Schutz der eigenen Rechte ist die Hinzuziehung einer rechtlichen Fachkompetenz meist unerlässlich.
Weiterhin ist für Unternehmen der Medienbranche das Jugendschutzrecht, der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV), ein wichtiges Thema, da die Landesmedienanstalten, die Regulierungsbehörden für private Fernseh- und Radiostationen, sowie der sich in dem Bundesland befindlichen Internetauftritte, mehr und mehr dazu übergegangen sind, empfindliche Bußgelder auszusprechen.
Unser spezialisiertes Beraterteam verfügt über jahrelange Erfahrung und exzellente Kontakte, insbesondere in den Bereichen des Entertainments, der Film- sowie der Internetbranche und berät Sie gern in sämtlichen Belangen des Medienrechts.
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