Architekten unterliegen in weiten Bereichen ihrer Leistungserbringung den vergütungsrechtlichen Vorschriften der HOAI.
Sie können demnach nicht völlig frei entscheiden, welches Honorar sie beanspruchen, sondern sind an bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Das Preisrecht der HOAI hat im Jahr 2009 eine Novellierung erfahren, die ein Umdenken bei ihren Anwendern erforderlich macht. Zu nennen sind hier u. a. die Abkopplung der Honorare von den Baukosten oder die Zuweisung der besonderen Leistungen in einen unverbindlichen Anhang.
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für eine rechtssichere Anwendung der HOAI 2009 auf und zeigt klassische Fallstricke auf, die leicht zu einer Honorarfalle werden können. Anhand von Beispielsfällen sowie aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung werden die Grundlagen des Vergütungsrechts nach der HOAI 2009 praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert.