Das Vergaberecht enthält eine Vielzahl von Vorschriften, welche einen bieterschützenden Charakter aufweisen. Auf deren Einhaltung kann sich der Bieter regelmäßig berufen.
Zur Durchsetzung seiner Rechte steht dem Bieter im Bereich europaweiter Vergabeverfahren hierfür ein im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umfassend normiertes Rechtsschutzsystem zur Verfügung. Doch wie verhält es sich im Bereich nationaler Vergabeverfahren?
Wer denkt, dass ein vergaberechtswidriges Verhalten unterhalb des EU-Schwellenwertes stets sanktionslos bleibt, der irrt. Denn auch im Anwendungsbereich nationaler Vergabeverfahren stehen dem Bieter rechtliche Instrumente zur Verfügung, um seine bieterseitigen Rechte, mehr oder weniger effektiv, durchsetzen zu können. Die Gerichte nähern sich hierbei zunehmend der Praxis der Vergabekammern an.
Das Seminar vermittelt das erforderliche Wissen, um auch unterhalb des EU-Schwellenwertes effektiv und zielführend die eigenen Bieterrechte wahren und sichern zu können.