Die Eingehung von Bauverträgen kommt für die Beteiligten häufig fast einem Eheversprechen gleich. Gerade bei großvolumigen und komplexen Baumaßnahmen wirken vertragliche Beziehungen oftmals über viele Jahre hinweg. Dabei sind die Parteien eines Bauvertrages nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in einem besonderen Maße einander zur Kooperation und Mitwirkung verpflichtet.
Dem stehen jedoch oftmals die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessenlagen der Bauvertragsparteien sowie Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den zugrunde liegenden Vertragsunterlagen entgegen. Hinzukommt, dass Streitigkeiten, Behinderungen oder eingetretener Verzug in einzelnen Gewerken häufig auch erhebliche Auswirkungen auf die nachfolgenden Gewerke und somit auf die Gesamtbaumaßnahme haben. Die Folgen sind bauzeitliche Verzögerungen, Nachtragsforderungen und Schadensersatzansprüche. Gerichtliche Auseinandersetzungen scheinen dann meist unvermeidlich, sind jedoch aufgrund der langen Prozessdauer und der damit verbundenen immensen Kosten für die Vertragsparteien alles andere als wünschenswert. Demgegenüber erweisen sich die Streitvermeidung und die außergerichtliche Streitbeilegung oftmals als zielführender. Sie sollten daher stets das Hauptziel bilden.
Eine juristische Fachkompentenz bei komplexen Baumaßnahmen ist vor diesem Hintergrund heute unerlässlich. Dabei genügt das rechtliche Know-how im Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts sowie der VOB/A, VOB/B und VOB/C allein heute nicht mehr. Erforderlich ist vielmehr ein hohes fachtechnisches, baubetriebliches und baukaufmännisches Verständnis des rechtlichen Beraters, um ein optimales Ergebnis erzielen zu können.
Unser Beraterteam verfügt über jahrelange Erfahrung in der umfassenden rechtlichen Begleitung von Bauherren, Bauunternehmen sowie sonstigen Projektbeteiligten bei komplexen Baumaßnahmen. Durch ihre hohe Spezialisierung und die fachübergreifende Kenntnis fachtechnischer, baubetrieblicher und baukaufmännischer Zusammenhänge sind unsere Berater in der Lage, Sie in allen Fragen des Bauvertragsrechts sowie des juristischen Nachtragsmanagements zielgerichtet und ergebnisorientiert zu unterstützen und zu begleiten.
Darüber hinaus besteht ein erprobtes Netz zu einer Vielzahl von sachverständigen Kooperationspartnern (Sachverständige, Ingenieure und Architekten), welche bei fachtechnischem Bedarf hinzugezogen werden können.
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