In vielen Bundesländern ist der öffentliche Zweck und die damit zulässige wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Bereichen, zum Beispiel der Energie- und Wasserversorgung, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Wohnungswirtschaft oder öffentlicher Verkehr in der Gemeindeordnung bzw. entsprechenden Landesvorschriften explizit verankert. Der Gesetzgeber räumt u.a. kommunalen Unternehmen Handlungsspielräume ein.
Einige Bundesländer haben bereits, andere planen, die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auszuweiten. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, die sogenannte Subsidaritätsklausel aus zu streichen, nach der sich Kommunen nur dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn sie nachweisen, dass sie den Zweck besser und wirtschaftlicher als ein anderer erfüllen.
Durch die Lockerung des Subsidiaritätsprinzips und des Örtlichkeitsprinzips wird die Beauftragung oder Gründung kommunaler Unternehmen vereinfacht. Die Beteiligung an (ortsübergreifenden) Vergabeverfahren, die Leistungserbringung in Eigenregie und Formen der interkommunalen Zusammenarbeit rücken in den Fokus der Betrachtung.
Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge trägt somit maßgeblich dazu bei, kommunale Handlungsspielräume erheblich zu erweitern.
Sowohl das Vergabe- als auch das Beihilferecht sind äußerst komplex und aufgrund einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen durch die Europäische Kommission und die vielfältigen Entscheidungen des EuGH können die Reglementierungen größtenteils nur von Experten durchdrungen werden.
Im Rahmen des Seminars werden die Rechtslage und die verschiedenen kommunalen Betätigungsmöglichkeiten mit den Teilnehmern kritisch diskutiert und erörtert.
Inhalt:
1. Einführung/ Grundlagen
2. Zulässigkeit der kommunalen Wirtschaftsbetätigung
3. Subsidiaritäts- und Örtlichkeitsprinzip
4. Rechtsformen und interkommunale Zusammenarbeit
5. Sektorenspezifische Einzelprobleme
6. Gründung kommunaler Unternehmen (EVU) und Durchführung von PPP-Projekten
7. Beteiligungsmanagement - Einwirkungsrechte der Kommune auf kommunale Unternehmen
8. Public Corporate Governance Kodex für kommunale Unternehmen (PCGK)